Da mir die Kassenärztlichen Vereinigung die Zulassung zur analytischen Psychotherapie erteilt hat, kann ich bei Erstanträgen neben den üblichen sog. "tiefenpschologisch fundierten Psychotherapien" im Umfang von maximal 50 Sitzungen auch Langzeittherapien im Umfang von 160 Sitzungen durchführen. Das ist bei bestimmten Problemstellungen hilfreich und notwendig.
Nähere Infos zu Langzeittherapien finden sie hier.