Antragstellung
Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind können Sie direkt mit mir Kontakt aufnehmen.
Seit dem 1. April 2017 gibt es neue Psychotherapie - Richtlinien. Diese sehen vor, dass Sie vor Beginn einer Psychotherapie zunächst eine "Psychotherapeutische Sprechstunde" aufsuchen müssen. Hier soll abgeklärt werden, um was für ein Problem es sich handelt, ob dafür eine Psychotherapie erforderlich ist, oder ob es andere Möglichkeiten der Hilfe gibt.
In Probesitzungen („probatorische Sitzungen“) können Sie klären, ob Sie mit Ihrem Problem bei mir richtig sind, ob „die Chemie stimmt“ und wann Sie mit der Therapie beginnen können. Dabei gibt es leider immer gewisse Wartezeiten. Kommen wir zu einer Behandlungsvereinbarung, ist ein Antrag bei Ihrer Krankenversicherung erforderlich.
Wichtig: Die Kosten der ersten Sitzungen werden in jedem Fall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Bringen Sie deshalb zum Erstgespräch bitte unbedingt Ihre Versichertenkarte mit.
Wenn Sie privat versichert sind klären Sie bitte vorher ab, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang diese Ihnen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie erstattet. Die Vertragsbedingungen der einzelnen Versicherungen sind zum Teil recht unterschiedlich.